AGB – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Firma Lehmann Hotelkompetenz, Inhaberin Sylvia Lehmann,
Staufer Straße 14, 90453 Nürnberg
für die Durchführung von Schulungen in den Bereichen
inhouse-training und externe Schulungen

 
 

I. Vertragsschluss, Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

1.  Gegenstand des Vertrages ist die Organisation und Durchführung von Mitarbeiterschulungen in den Bereichen Seminare, workshops, trainings und coaching. „inhouse-training“ bedeutet die Durchführung der vorgenannten Maßnahmen im Haus des Kunden, „externe Schulungen“ werden außer Haus an im Einzelfall zu vereinbarenden Orten durchgeführt.

2.  Inhalt und Umfang des Vertrages bestimmt sich anhand der schriftlich zwischen den Vertragsparteien getroffenen Vereinbarungen. Soweit Lehmann Hotelkompetenz, Inhaberin Sylvia Lehmann Schulungen auf ihrer homepage bewirbt, handelt es sich nicht um ein annahmefähiges Angebot. Der Schulungsvertrag kommt erst zustande, wenn und sobald dem Kunden eine schriftliche Annahmeerklärung seitens Lehmann Hotelkompetenz, Inhaberin Sylvia Lehmann, zugeht. Die Schriftform ist in allen Fällen auch bei Übermittlung von Erklärungen per Telefax oder e-mail gewahrt.

3. Im Falle der Durchführung von Schulungen in den Geschäftsräumen von Lehmann Hotelkompetenz, Inhaberin Sylvia Lehmann, stellt diese die für die Schulung erforderliche Hard- und Software und erforderliche Schulungsunterlagen zur  Verfügung. Die Kosten der Nutzung sind im Schulungshonorar enthalten.

4.  Lehmann Hotelkompetenz, Inhaberin Sylvia Lehmann, ist berechtigt, die Schulungsmaßnahmen in Person oder durch fachlich und persönlich geeignete Hilfspersonen zu erbringen.
 
 
II. Zahlungen und Aufrechnung

1.  Im Hinblick auf die von Lehmann Hotelkompetenz, Inhaberin Sylvia Lehmann, zu erbringenden Vorbereitungsarbeiten und die Terminsreservierung ist das vereinbarte Schulungshonorar vor Beginn des Schulungstermins zu bezahlen.

2.  Eine Reduzierung der für den Schulungstermin angemeldeten Personenzahl führt nicht zu einer Herabsetzung des vereinbarten Schulungshonorars.

3.  Die Aufrechnung gegen Honorarforderungen von Lehmann Hotelkompetenz, Inhaberin Sylvia Lehmann, ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
 
 
III. Stornierung

1.  Im Falle der Stornierung eines Schulungsvertrags durch den Kunden wird wie folgt verfahren :

A. Honorare

a) Geht die Stornierungserklärung bis zu zwei Wochen vor dem vereinbarten Tag des Schulungstermins bei Lehmann Hotelkompetenz, Inhaberin Sylvia Lehmann, ein, so werden dem Kunden etwaig bereits bezahlte Schulungshonorare vollständig erstattet; sollte das Honorar noch nicht eingegangen sein, erlischt der diesbezügliche Anspruch von Lehmann Hotelkompetenz, Inhaberin Sylvia Lehmann.
b) Geht die Stornierungserklärung weniger als zwei, aber nicht mehr als eine Woche vor dem vereinbarten Tag des Schulungstermins bei Lehmann Hotelkompetenz, Inhaberin Sylvia Lehmann ein, so hat diese Anspruch auf die Hälfte des vereinbarten Honorars. Etwaig bereits erfolgte, über die Hälfte  des Gesamthonorars hinausgehende Zahlungen werden dem Kunden erstattet.
c) Geht die Stornierung des Kunden Lehmann Hotelkompetenz, Inhaberin Sylvia Lehmann, weniger als eine Woche vor dem vereinbarten Schulungstermin zu, hat diese Anspruch auf das volle vereinbarte Honorar abzüglich 10 % des vereinbarten Nettohonorars (pauschalierte Aufwandsersparnis).

B. Kostenerstattung

Im Falle der Stornierung eines Schulungstermins ist der Kunde verpflichtet, der Fa. Lehmann Hotelkompetenz, Inhaberin Sylvia Lehmann, bereits entstandene oder infolge der Stornierung entstehende Kosten – etwa für die Stornierung einer bereits gebuchten externen Tagungsstätte – vollständig zu ersetzen.

2. Stornierungserklärungen bedürfen der Schriftform,  die auch bei Übermittlung durch Telefax oder e-mail gewahrt ist.

3. Die Woche im Sinne der Ziffer 1 versteht sich als Kalenderwoche (7 Tage).
 
 
IV. Haftung

1.  Lehmann Hotelkompetenz, Inhaberin Sylvia Lehmann, haftet nicht für erteilten Rat und den Erfolg der Verwertung  erworbener Kenntnisse durch den Kunden.

2.  Die Haftung von Lehmann Hotelkompetenz, Inhaberin Sylvia Lehmann, sowie ihrer Erfüllungsgehilfen wird – außer in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
 
 
V. Urheberrechte

Schulungsmaterial, das an den Kunden ausgehändigt wird, ist urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch Lehmann Hotelkompetenz, Inhaberin Sylvia Lehmann; dies gilt nicht, wenn und soweit die Vervielfältigung ausschließlich zum privaten Gebrauch des Kunden erfolgt.
 
 
VI. Schlussvorschriften

1. Sollte eine Bestimmung des Schulungsvertrages und/oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages und der allgemeinen Geschäftsbedingungen  im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Ersatzregelung treffen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten nahe kommt.

2.  Ist der Kunde Kaufmann im handelsrechtlichen Sinne bzw. Unternehmer im Sinne der Bestimmungen des BGB oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag Nürnberg. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz und/oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt sind.